Der Aufsichtszettel öffnet Türen
Hier finden Sie weitere Informationen über den sogenannten Aufsichtszettel für Jugendliche (offizielle Bezeichnung lautet Erziehungsbeauftragung). Ohne dieses Schriftstück erhalten Jugendliche unter 18 Jahren nur begrenzt Zutritt zu Discotheken.
- Jugendliche (Personen unter 18 Jahren / u18) dürfen Discotheken nur bis 24 Uhr besuchen
- nur eine Erziehungsbeauftragung, die das Einverständnis der Eltern bekundet, gibt dir Zutritt zu Veranstaltungen die du sonst noch nicht besuchen dürftest
- der Erziehungsbeauftragte muss ein volljährige Person (Freund, Verwandter, ..) sein, die auf dich während der ganzen Veranstaltung aufpassen muss
- auf dem Aufsichtszettel muss die maximale Besuchsdauer und die zu besuchende Disco oder Veranstaltung hinterlegt sein
- Du kannst den Aufsichtszettel entweder gleich bequem online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
- klebe eine Kopie des Ausweises des unterschreibenden Elternteils auf die unten gekennzeichnete Fläche
Ablauf
- Unseren Aufsichtszettel herunterladen
- Alle Felder ordnungsgemäß ausfüllen
- Deinen Ausweis und den Ausweis der erziehungsbeauftragten Person mitnehmen und vorzeigen
Bitte beachtet: nicht jeder Betreiber muss den universellen Aufsichtszettel anerkennen und euch Zutritt gewähren. Prüft vorher auf der Webseite des Veranstalters, ob dieser eigene Vorlagen verwendet oder generell diese Option untersagt.
Wichtige Hinweise
- leider sind Aufsichtszettel nicht fälschungssicher, da die Unterschrift der Eltern nicht vom Türsteher auf Echtheit geprüft werden kann
- Stichprobenweise ruft das Diskotheken Personal unter der angegebenen Rufnummer an, um die Richtigkeit deiner Daten zu überprüfen!
- der Muttizettel muss den ganzen Abend lang am Mann getragen werden und auf Verlangen des Personals vorgezeigt werden
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